Kinder- und Jugendschutzrichtlinie des Vereins Luftdaten.at

Das Thema Kinderschutz liegt uns sehr am Herzen, und wir haben uns eingehend mit den damit verbundenen Herausforderungen und Verantwortlichkeiten auseinandergesetzt. In diesem Bewusstsein haben wir unsere Workshops sorgfältig gestaltet, um eine sichere und förderliche Umgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Unsere Workshops finden in großzügigen, offenen Räumen statt, die mit Sitzmöbeln und Tischen ausgestattet sind. Diese Gestaltung ermöglicht eine klare Übersicht und leichten Zugang für alle Teilnehmenden, was den Kinderschutz unterstützt.

Unser pädagogisches Konzept basiert auf einem schulähnlichen Aufbau, in dem wir Informationen vermitteln, Experimente durchführen und gemeinsame Messungen zu unseren Themen anbieten. Dies geschieht in einer interaktiven Unterrichtsform, bei der wir den Kindern und Jugendlichen Messgeräte zur Verfügung stellen, die sie sowohl im Innen- als auch im Außenbereich verwenden können. Durch diese praktische Herangehensweise fördern wir das aktive Lernen und die Neugier der Teilnehmenden in einem kontrollierten und sicheren Rahmen.

Die Teilnahme an unseren Workshops setzt eine Mindestzahl von sechs Kindern oder Jugendlichen voraus. Diese Gruppengröße, kombiniert mit der Offenheit unserer Räumlichkeiten und der begrenzten Fläche, auf der Interaktionen stattfinden, minimiert das Risiko von Situationen, die Anlass zur Sorge geben könnten. Trotz der inhärent sicheren Struktur unserer Workshops haben wir ein spezifisches Kinderschutzkonzept entwickelt. Dieses Konzept umfasst präventive Maßnahmen, die darauf abzielen, möglichen Übergriffen auf das Wohl der Kinder entgegenzuwirken und ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, in dem sie lernen und wachsen können. Durch diese durchdachten Maßnahmen bekräftigen wir unser Engagement für den Schutz und die Förderung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Die Kernelemente der Präventionsmaßnahmen bestehen aus:

  1. Verhaltenskodex
  2. Auswahl von Mitarbeiter:innen
  3. Bekanntmachen und Kommunikation Schutzkonzept
  4. Einrichtung und Bekanntmachung einer Kinderschutzbeauftragte:n
  5. Verfahren bei Bekanntwerden von unangemessenem Verhalten

Verhaltenskodex und Auswahl von Mitarbeiter:innen

Alle Personen, die für den Verein Luftdaten.at tätig sind, bekennen sich zu unserer Kinder- und Jugendschutzrichtlinie und ihren Maßnahmen. Damit soll ein professioneller und persönlicher Schutzstandard gewährleistet sein. Sie unterzeichnen den zugehörigen Verhaltenskodex und verpflichten sich somit, aktiv zu einem geschützten Umfeld für Kinder und Jugendliche beizutragen. Das betrifft Angestellte gleichermaßen wie Zivildiener, Praktikant:innen und anderweitig pädagogisch Beauftragte. Sie werden auch über das Vorgehen im Verdachtsfall informiert.

Diejenige Person, die einen unangemessenen Vorgang beobachtet, ist angehalten unmittelbar auf schriftlichem Weg dem Vorstand des Vereins darüber zu berichten. Das gleiche gilt auch für verbale Übergriffe gegenüber den Kindern. Im Folgenden kommt es zu einem später erläuterten Verfahren des Umgangs mit der Mitarbeiter:in.

Fallmanagement

Als Möglichkeit auch anonym eine Meldung vorzubringen gibt es die E-Mail-Adresse feedback@luftdaten.at. Die Adresse ist auf den Workshopunterlagen am Ende lesbar und auch auf der Hompage vorhanden. Die E-Mail-Adresse wird direkt von der Schutzbeauftragten abgerufen. Auch persönliche Meldungen können abgegeben werden. In jeglichem Verdachtsfall ist die/der Schutzbeauftragte/r unverzüglich zu informieren.

Vorgehen im Verdachtsfall

Die zentrale Anlaufstelle für alle Verdachtsfälle ist die schutzbeauftragte Person des „Verein Luftdaten.at“. Zum Schutz aller Betroffenen versucht die schutzbeauftragte Person den Kontakt zu den betroffenen Personen schnellstmöglich herzustellen, um umgehend aus den Erkenntnissen eines Gesprächs Maßnahmen einleiten zu können. Die Aussagen aus dem Gespräch werden schriftlich dokumentiert . Diese führen zu einer ersten Klärung des Sachverhaltes. In Absprache mit der Vereinsleitung wird über die weiteren Schritte entschieden. Dabei wird auch überprüft, ob strafrechtliche Tatbestände vorliegen und ob die betroffene Person in Sicherheit ist. Bei Gefahr im Verzug werden die nächsten Schritte durch die Geschäftsführung eingeleitet. Dadurch werden Sanktionen wie zum Beispiel Suspendierungen ermöglicht. Die betroffenen Personen werden über das Vorgehen unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und Verschwiegenheitspflichten informiert. Angehörige oder Erziehungsberechtigte werden bei erhärteten Verdacht mit Absprache der regionalen Kinder- und Jugendhilfe persönlich durch die Geschäftsführung über die Geschehnisse informiert. Zudem werden den betroffenen Personen und Erziehungsberechtigten externe Melde- und Unterstützungsmöglichkeiten mitgeteilt.

Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex, die klar keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, informiert sich die schutzbeauftragte Person und führt in Absprache mit der Geschäftsführung Gespräche mit der*m betroffenen Mitarbeiter:in. Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex, die möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, informiert sich die schutzbeauftragte Person und kontaktiert umgehend externe Expert:innen und die Geschäftsführung. Daraufhin werden weitere Schritte getroffen. Verstöße, die die Leitungsebene betreffen, werden umgehend durch die Schutzbeauftragte an externe Expert:innen weitergeleitet und weitere Schritte besprochen. In jedem Fall werden Verstöße durch die Schutzbeauftragte zum Anlass genommen, an die Richtlinien des Verhaltenskodex zu erinnern.

Bei nachweisbar Kindeswohl gefährdeten/schädlichen/übergriffigen/strafrechtlich relevanten Verhalten seitens der Mitarbeiter:innen werden, nach gründlicher Prüfung der Verdachtslage und unter Einbeziehung externer, auf Kindeswohl spezialisierten Einrichtungen, bei bewiesenem Fehlverhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen seitens des „Vereins Luftdaten.at“ gesetzt. Der „Verein Luftdaten.at“ behält sich in diesem Fall vor, Anzeige zu erstatten.

Sollte sich herausstellen, dass Mitarbeitenden kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, werden Maßnahmen ergriffen, um ihre Reputation wiederherzustellen. Es wird als essenziell erachtet, klärende Gespräche innerhalb der Teams zu führen. Der Kontakt wird von der Schutzbeauftragten zu der betroffenen Person oder zu der betroffenen Gruppe gesucht und auch hier werden Gesprächsangebote gesetzt. Dabei holt sich die schutzbeauftragte Person Unterstützung durch eine externe Stelle. Sollten Unklarheiten bestehen bleiben, die Schuld nicht eindeutig nachgewiesen oder aufgeklärt werden, sind der Geschäftsführung weitere Schritte vorbehalten. Besonders zu beachten ist dies bei sexueller Gewalt.

Kinderschutzbeauftragte Person

Im „Verein Luftdaten.at“ wird eine Kinderschutzbeauftragte Person (KSB) ernannt. Diese Person kann von allen Mitarbeiter:innen angesprochen werden. Der/die KSB erfüllen die Anforderungen, die Schutzbeauftragte haben sollten:

  • Gute Kenntnis des Vereins
  • Vernetzung nach innen und außen
  • Bekleidet keine Leitungsfunktion im „Verein Luftdaten.at“
  • Verfügt über gute Kenntnisse zu Gewaltprävention, Sexualentwicklung sowie rechtliche Rahmenbedingungen.

Folgende Aufgaben werden dem/der KSB zugeschrieben:

  • Begleitung und Sicherstellung der Umsetzung der Kinder- und Jugendschutzrichtlinie
  • Erste Ansprechpersonen im Fallmanagement
  • Schnittstelle im Krisenmanagement

Im „Verein Luftdaten.at“ wird eine Person die Rolle der Schutzbeauftragten Person übernehmen. 

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